Wie und wann kann man eine Pflegestufe beantragen? Viele Menschen sind mit dieser Frage überfordert oder wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Um unsere Mitglieder in diesen Fragen zu unterstützen, kooperiert der GWV mit zwei sozialen Dienstleistern.
Wer bereits einen Pflegegrad hat, dem stehen verschiedene Leistungen bei der täglichen Betreuung und Entlastung zu, zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Organisation des Alltags, körperliche Pflege, Hilfe bei der Freizeitgestaltung oder bei der Umgestaltung des Wohnumfeldes.
Wer als Pflegebedürftiger zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt wird, erhält je nach seinem Pflegegrad ein Pflegegeld. Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erhält man stattdessen Zuschüsse für Pflegesachleistungen, die ebenfalls abhängig vom Pflegegrad sind.
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Wo erhalten Sie Hilfe?
Die Familien- und Krankenpflege Bochum (FundK) berät Sie bei Fragen rund um Pflegegrad, finanzielle Ansprüche, Unterstützungsangebote oder Art der benötigten Hilfsmittel und Versorgungsformen.
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Vorbereitung der Einstufungsbegutachtung
Die Vorbereitung der Einstufungsbegutachtung kostet für GWV-Mitglieder nur 69 statt 79 Euro. Die fachgerechte Begleitung am Tag der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst kostet 15 Euro je begonnener Viertelstunde.