Organe

Gut wohnen in Bochum.
Zeitgemäß und zukunftsorientiert.

Das Zusammenspiel der drei Organe Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand funktioniert nach dem demokratischen Prinzip. Die Mitglieder unserer Genossenschaft wählen alle fünf Jahre eine 61-köpfige Vertreterversammlung, das nächste Mal 2025.

Die Vertreterversammlung kann unter anderem die Satzung ändern, den Jahresabschluss feststellen, den Vorstand und Aufsichtsrat entlasten. Zudem wählt sie die Mitglieder des Aufsichtsrates.

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus neun Mitgliedern, die ebenfalls jeweils für fünf Jahre gewählt werden. Er fördert und berät den Vorstand, überwacht dessen Arbeit und bestellt die Vorstandsmitglieder. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in allen geschäftlichen Belangen unter eigener Verantwortung.

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  • Vertreterversammlung

    Jedes Mitglied hat das Recht auf Mitbestimmung. Als größte Wohnungsgenossenschaft in Bochum mit mehr als 4.000 Mitgliedern führt der GWV jedoch keine Mitglieder-, sondern Vertreterversammlungen durch. Die Mitglieder wählen bislang per Briefwahl Genossenschaftsmitglieder in die Vertreterversammlung, die dort ihre Interessen vertreten.

    Einmal jährlich kommt die Vertreterversammlung zusammen und beschließt beispielsweise Änderungen der Satzung, stellt den Jahresabschluss fest, wählt Mitglieder in den Aufsichtsrat und entlastet Vorstand und Aufsichtsrat.

  • Aufsichtsrat

    Der Aufsichtsrat

    Aufsichtsratv.l.: (Vorsitzender) Markus Uhrich, Christian Mai, Andreas Herzog-Pattberg, Stefanie Welticke, Christoph Stahl, Christian Kesselring, (stellv. Vorsitzende) Heike Knop, Michael Lendeckel und Schriftführerin Andrea Krisemendt

  • Vorstand
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    v.l.: Micha Heimbucher (Technischer Vorstand), Christian Knibbe (Kaufmännischer Vorstand), Michael Meyer (Nebenamtlicher Vorstand)

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