Rund ums Wohnen

Die richtigen Antworten
auf spezielle Fragen.

Ob Treppenhausreinigung, Winterdienst, E-Lastenräder oder Carsharing, Stromsparcheck oder Beratung rund um Wohngeld oder Pflegestufen: Der GWV bietet seinen Mitgliedern ein großes Service-Angebot. Je nach Dienstleistung arbeiten wir mit erfahrenen Unternehmen und Organisationen zusammen.

Die Verwaltung des Gemeinnützigen Wohunungsvereins in Bochum

Glasfaserausbau

Sicher, stabil und extrem leistungsstark – Glasfaserleitungen sorgen für optimale Internetverbindungen. Ein schneller Download, rasanter Upload und kurze Reaktionszeiten werden damit zum komfortablen Alltag. Im Zuge des flächendeckenden Ausbaus werden auch alle Wohnungen des Gemeinnützigen Wohnungsvereins zu Bochum (GWV) angeschlossen.

Zu Beginn des Jahres fiel der Startschuss, die ersten Mitglieder surfen bereits mit Highspeed im Internet. Bis Ende 2026 können dann alle GWV-Mitglieder die Glasfaserleitungen nutzen, wenn sie möchten. Denn das entscheidet jedes Mitglied ganz individuell. Wir sorgen für die technischen Voraussetzungen.

Weitere Infos gibt es auf der Homepage unter dem Reiter Bauprojekte/Glasfaserausbau.Dort können die Mitglieder nach Eingabe der Postleitzahl sehen, wann das jeweilige Haus angeschlossen wird. Die Verlinkung/URL lautet: gwv-bochum.de/glasfaserausbau

Treppenhausreinigung

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte des Hauses. Auch wenn es Aufgabe der GWV-Mitglieder ist, das Treppenhaus regelmäßig zu reinigen, ist dies für ältere oder kranke Menschen oft eine körperliche Herausforderung und für die meisten Berufstätigen eine lästige Pflicht. Wir beauftragen auf Wunsch unserer Mitglieder einen Dienstleister mit der Reinigung des Treppenhauses, die einfach über die Betriebskosten abgerechnet wird.

Haben Sie Interesse?

Einfach hier das Zustimmungsdokument ausdrucken! Wenn sich alle Parteien im Haus einig sind, schicken Sie uns die von allen unterschriebene Zustimmung, und wir kümmern uns um den Rest. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nicht immer umgehend erledigt werden kann, da wir in der Regel mehrere Objekte zusammen in Auftrag gegeben, um für Sie die attraktivsten Preise zu verhandeln.

Winterdienst

Üblicherweise ist im Mietvertrag geregelt, dass sich die GWV-Mitglieder um den Winterdienst auf den Geh- und Zuwege vor dem Wohngebäude kümmern müssen. Beim GWV können Sie sich uneingeschränkt auf den Winter freuen, da wir diese anstrengende Aufgabe an unsere Dienstleister vergeben haben.

Gemeinschaftsräume

Für gute Nachbarschaft braucht man Raum – um sich zu begegnen, sich zu entfalten und Zusammenhalt zu entwickeln. Gemeinschaftsräume machen Genossenschaft auch außerhalb der eigenen vier Wände erlebbar.

In unseren sogenannten „Zeit-Räumen“ haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, selbst Treffen und Veranstaltungen zu organisieren und attraktive Angebote von kooperierenden sozialen Trägern zu nutzen. Kommen Sie doch einfach mal dazu oder wenden Sie sich an Ihren Quartiersmanager.

Auch für private Feiern stehen die Gemeinschaftsräume unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung. Abgesehen von den Reinigungskosten ist die Nutzung der Räume kostenlos. Übersicht:

Am Dornbusch 11

Dr.-C.-Otto Straße 56

Händelstraße 40: Zur Bildergalerie

Im Hagenacker 19: Zur Bildergalerie

Kalsbusch 12: Zur Bildergalerie

Königsallee 34: Zur Bildergalerie

Dr.-Moritz-David-Straße 3:  Zur Bildergalerie

Melschedeweg 22a: Zur Bildergalerie

Lewackerhof 8: Zur Bildergalerie

Vierhausstraße 21

Erbhof 3: Zur Bildergalerie

Verleih von Festequipment

Planen Sie ein privates Fest oder ein Nachbarschaftstreffen? Beim GWV können Sie kostenlos

  • Bierzeltgarnituren
  • Stehtische
  • Holzkohlegrill

ausleihen.

In erster Linie unterstützen wir Treffen, die für alle Mitglieder offen sind, aber auch private Feiern. Sobald Sie einen Termin für Ihr Fest gefunden haben, erkundigen Sie sich bitte bei Frau Wazner, ob das von Ihnen benötigte Equipment an dem gewünschten Tag verfügbar ist. Bei Nachbarschaftsfesten muss eine verantwortliche Person benannt werden. Die weiteren Details bzgl. Abholung werden jeweils mit Frau Wazner abgesprochen.

Gästewohnung GWV

Wenn die Kinder oder Verwandte zu Familienfeiern anreisen, ist oftmals in der eigenen Wohnung nicht ausreichend Platz vorhanden. Hier hilft die Gästewohnung des GWV, die sich zentral in der Kronenstraße 24 befindet.

Sie ist liebevoll komplett eingerichtet, auch mit eigener Küche, und bietet Platz für maximal vier Personen.

Aber auch Mitglieder anderer Genossenschaften, die Bochum und das Revier entdecken wollen, sind in der Gästewohnung willkommen. Zentral und zugleich ruhig gelegen, ist sie eine ideale Ausgangsstation, um etwa das Bochumer Schauspielhaus oder das „Bermuda3eck“ zu entdecken.

Hier erfahren Sie mehr zur Gästewohnung.

Gästewohnungen bundesweit

Durch unsere Beteiligung an der Gästewohnungsdatenbank der Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e. V. können unsere Mitglieder ihren Urlaub komfortabel und gleichzeitig günstig in ihrer Wunschregion verbringen. 120 voll ausgestattete Gästewohnungen stehen an 43 verschiedenen Standorten in Deutschland zur Wahl. Senden Sie Ihre Buchungsanfrage einfach per Online-Formular oder rufen Sie die Genossenschaft in Ihrer Urlaubsregion an. Viel Spaß bei der Planung und schönen Urlaub!

Mehr Informationen und Ihre Buchungsmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf diesen Link über das Buchungsportal der Gästewohnungsdatenbank.

Getränkeservice

Einen besonderen Service bietet der GWV seinen Mitgliedern mit der Getränkelieferung durch die Getränkegroßhandlung Jacobi an. Unter dem Motto „Mehr als gewohnt“ können unsere Mitglieder das Kistenschleppen nun anderen überlassen. Zusätzlich erhalten Sie exklusive Lieferkonditionen und einen Erstkundenbonus.

Bestellung:

JOHANNES JACOBI GMBH

Auf der Heide 10
44803 Bochum

Telefon: 0234 – 38 75 19

Stromsparcheck

Steigende Heiz- und Stromkosten bringen besonders einkommensschwache Haushalte finanziell immer stärker an ihre Grenzen. Um unsere Mitglieder in puncto Energie- und Heizkostensparen zu beraten, haben wir eine Kooperation mit der Caritas gestartet.

Die Nebenkosten als so genannte „zweite Miete“ steigen. Auch der ökologische Aspekt der Nebenkosten, die sich im Wesentlichen aus Strom- und Heizungskosten zusammensetzen, wird immer wichtiger. Nutzen Sie als GWV-Mitglied das Beratungsangebot der Caritas (Kontaktdaten siehe Infobox). Hierfür kommen die Caritas-Mitarbeitenden zum Erstgespräch in Ihre Wohnung, um Ihr Nutzungsverhalten und Ihre Energie-Abrechnungen zu analysieren. Bei einem zweiten Besuch werden dann die Einsparpotenziale vorgestellt.

Oft kann man bereits durch kleine Veränderungen sparen, etwa durch richtiges Heizen und Lüften oder das Entfernen von Vorhängen vor den Heizungen. Auch das Austauschen alter Glühbirnen durch neue LED-Energiesparlampen oder der Einbau abschaltbarer Steckerleisten spart Geld. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten nach dem Beratungstermin vor Ort kostenlose Energiesparartikel im Wert von bis zu 70 Euro.

Personen mit geringem Einkommen, die sich ein A+++-Gerät kaufen, erhalten einen 100-Euro-Gutschein. Bereits im ersten Jahr sparen die Haushalte nach einem Stromsparcheck im Durchschnitt 165 Euro. Großes Einsparpotenzial besteht auch beim Wasserverbrauch.

Wohngeld

Sind Sie wohngeldberechtigt?

Sind Sie wohngeldberechtigt? Seit dem 1. Januar 2023 bekommen rund zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

  • Was ist Wohngeld?

    Menschen, die sich am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu ihren Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll: das Wohngeld. Wohnen wird vom Staat als Grundbedürfnis jedes Menschen anerkannt und daher unterstützt. Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den so genannten Kosten der Unterkunft, die Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe sind.

  • Wer kann Wohngeld beantragen?

    Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Transferleistungen wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.

  • Wie berechnet sich das Wohngeld?

    Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete und dem Gesamteinkommen. Als Haushaltsmitglieder zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Personen, die mit einem Wohngeldberechtigten zusammenleben. Je mehr Personen im Haushalt leben, umso höher ist die Einkommensgrenze. Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt anhand so genannter Mietenstufen. Beim Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen.

    Nutzen Sie für einen ersten Überblick die kostenlosen Online-Wohngeldrechner: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html oder www.wohngeld.org.

  • Wo erhalte ich Wohngeld?

    Wohngeld können Sie bei der Bochumer Wohngeldstelle beantragen. Weitere Infos finden Sie unter https://www.bochum.de/Amt-fuer-Soziales/Dienstleistungen-und-Infos/Wohngeld.

Müllentsorgung

  • Mülltrennung und Geld sparen

    Wer Müll trennt, schont die Umwelt und spart dabei Geld. Bochumer Haushalte, die ihren Abfall in die Papiertonne, die Biotonne, die gelbe Recyclingtonne und die graue Restmülltonne sortieren, zahlen weniger: Wird Papier beispielsweise korrekt in die kostenlose Papiertonne entsorgt, entlastet das die graue Tonne und kostet im Teilservice nichts, das heißt, wenn sie von den Mitgliedern und an die Grundstücksgrenze gestellt wird. Je weniger graue Tonnen benötigt werden, desto geringer sind die anfallenden Müllgebühren. Wird der Müll innerhalb einer Hausgemeinschaft nicht korrekt getrennt, müssen möglicherweise größere Tonnen angeschafft werden, was höhere Gebühren für jeden einzelnen bedeutet.

  • Was gehört in welche Tonne?

    Papiertonne

    Verpackungen mit dem Grünen Punkt aus
    Papier/Pappe, z.B. Cornflakes-  und Waschmittelkartons
    Zeitungen/Zeitschriften
    Prospekte und Kataloge
    Pappe und Kartonage
    Papierverpackungen
    Briefe und Briefumschläge
    Schulhefte
    EDV Papier, Notizblöcke usw.

    Biotonne

    KÜCHENABFÄLLE:
    Obst, Gemüse, Salatreste,
    Schalen von Zitrusfrüchten und Bananen,
    Kaffeefilter, Kaffeesatz, Teebeutel, Teeblätter
    Eierschalen
    Brotreste

    GARTENABFÄLLE:
    Rasenschnitt, Moos
    Fallobst
    zerkleinerte kleine Zweige, Pflanzenreste

    Gelbe Wertstofftonne

    Dosen, Verschlüsse, Deckel
    Aluschalen, Alufolien
    Getränkekartons, Milchtüten (Tetra Pak)
    Spül- u. Reinigungsbehälter
    Joghurt-, Pudding- u. Sahnebecher
    Margarinebecher
    Verpackungsstyropor u. -folien
    leere Farbeimer

    Restmülltonne

    Staubsaugerbeutel, Fegereste
    Hygieneartikel (Watte, Windeln, Binden)
    Putzlappen und Schwämme, Fensterleder
    Aktenordner,
    Zigarettenkippen
    Einwegfeuerzeuge
    Katzenstreu, Vogelsand
    Tapetenreste
    Kerzenreste
    Gummi, Fahrradschläuche

    Und noch eine wichtige Bitte: Wenn Sie Kinder haben und diese an der Entsorgung des Abfalls beteiligen, machen Sie ihnen bitte auch klar, dass sie den Beutel mit den Wertstoffen in die richtige Tonne einwerfen.

    Sonst wäre ja alles Sammeln vergebens gewesen…

    Flyer: Müll richtig trennen

  • Sperrmüll

    Wenn Sie Ihre Wohnung, den Dachboden oder den Keller aufräumen, schaffen Sie nicht nur Platz. Auf dem Dachboden und im Keller entfernen Sie gleichzeitig gefährliche Brandlasten, die Ihr Leben und das Ihrer Nachbarn gefährden können (siehe Brandlasten). Möchten Sie Ihren Sperrmüll loswerden und einen Abholtermin vereinbaren?

    Mehr Infos: Sperrmüll und städtische Abfallsäcke

  • Brandlasten

    Wenn die Feuerwehrleute, Rettungssanitäter oder der Notarzt ins Stolpern kommen, kann es lebensgefährlich werden. Der nasse Regenschirm, der zum Trocknen vor der Wohnungstür steht, die schmutzigen Joggingschuhe auf der Fußmatte oder der Müllbeutel, der beim nächsten Gang mit nach unten genommen werden soll: All das sind lebensgefährliche Stolperfallen, die weder ins Treppenhaus noch auf die Laubengänge gehören. Auch Schuhschränke und sogar Bilder an den Wänden können zu gefährlichen Hindernissen werden, wenn sich Feuerwehrleute durch ein verqualmtes Treppenhaus zum Rettungsort vorarbeiten müssen.

    Wir bitten unsere Mitglieder, Treppenhaus, Kellergänge und Laubengänge freizuhalten. Der GWV ist verpflichtet, freie Rettungswege zu gewährleisten und dies im Zweifelsfall durchzusetzen. Auch Dachböden und Keller dürfen nicht mit Gegenständen vollgestellt werden, die ein Feuer begünstigen und beschleunigen können. Aus diesem Grund sind Dachböden, wenn überhaupt, nur zum Wäschetrocknen gedacht. Falls Sie Gegenstände auf Ihrem Dachboden gelagert haben, beantragen Sie bitte einen Sperrmülltermin und lassen diese fachgerecht entsorgen. Für mehr Sicherheit im Keller achten Sie bitte darauf, dort keine Gasflaschen oder andere explosive oder brennbare Stoffe zu lagern.

Wohnberechtigungsschein

Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, dürfen nur Wohnungssuchenden überlassen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie Sie einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, erhalten und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier: Wohnberechtigungsschein beantragen.

Wie Sie einen Wohnberechtigungsschein (kurz WBS) erhalten und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier: Wohnberechtigungsschein beantragen.

Co2-Abgabe

Die Umlage der Co2-Abgabe in Ihrer Heizkostenabrechnung
Erstattung für die GWV-Mieter 

Um den Klimaschutz voranzutreiben, wird in Deutschland seit 2021 eine Steuer auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Fernwärme und Öl erhoben, die sogenannte Co2-Umlage. Bisher wurde diese Umlage komplett von den Mietern gezahlt. Zum 1. Januar 2023 trat aber das sogenannte Kohlendioxidaufteilungsgesetz (Co2KostAufG) in Kraft. Wie der Name schon andeutet, wird die Co2-Abgabe nun zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Diese Regelung ist gültig für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023.

Wohnen Sie in einem Haus mit Zentralheizung, erfolgt die Berechnung und Aufteilung der Co2-Abgabe für die jeweiligen Mietparteien und den GWV im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung automatisch. Sollte Ihre Wohnung über eine Gasetagenheizung verfügen, dann erhalten Sie die Heizkostenabrechnung direkt von Ihrem Energieversorger (z.B. von den Stadtwerken Bochum). Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, durch die Aufteilung der Co2-Kosten zwischen Mieter und dem GWV, einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Voraussetzung ist einmal die Zusendung Ihrer Jahresverbrauchabrechnung in Kopie.

Des Weiteren ist es notwendig, mittels eines Co2-Rechners im Internet die für Ihre Wohnung angefallenen Co2-Kosten zu ermitteln. Diese Berechnung ist unkompliziert, die Anwendung ist sehr einfach und schnell. Der GWV empfiehlt den Co2-Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de

Bitte drucken Sie die Berechnung aus und fügen Sie diese der Kopie der Jahresverbrauchsabrechnung hinzu. Die Unterlagen senden Sie bitte per Post oder per E-Mail (co2-Abgabe@gwv-bochum.de) an den GWV. Nach Prüfung der Unterlagen wird dann die Verrechnung des Ihnen zustehenden Anteils als Gutschrift mit spätestens der übernächsten Mietzahlung vorgenommen.