Ihre Vertreter*innen

Ihre Vertreter*innen sind zugleich Kontaktpersonen des Vorstandes zu ihrem Quartier und Ansprechpartner und „Sprachrohr“ für die Mitglieder des Wahlbezirks. Bei Themen, die das gesamte Quartier betreffen können Sie sich gerne direkt an ihre Vertreter*innen wenden.

Die Reparaturannahme oder Hausmeistertätigkeiten gehören nicht zu den Aufgaben eines Vertreters, einer Vertreterin. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den GWV.

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Die Aufgabenbereiche
Ihrer Vertreter*innen

Jedes Mitglied hat das Recht auf Mitbestimmung. Als größte Wohnungsgenossenschaft in Bochum mit mehr als 4.000 Mitgliedern führt der GWV jedoch keine Mitglieder-, sondern Vertreterversammlungen durch. Die Mitglieder wählen bislang per Briefwahl Genossenschaftsmitglieder in die Vertreterversammlung, die dort ihre Interessen vertreten.

Einmal jährlich kommt die Vertreterversammlung zusammen und beschließt beispielsweise Änderungen der Satzung, stellt den Jahresabschluss fest, wählt Mitglieder in den Aufsichtsrat und entlastet Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Mitglieder der Genossenschaft wählen die 61-köpfige Vertreterversammlung alle fünf Jahre. Die nächste Wahl findet 2025 statt.

Die Vertreterversammlung kann zum Beispiel

  • die Satzung ändern
  • den Jahresabschluss feststellen
  • Vorstand und Aufsichtsrat entlasten
  • die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen.

Die Namen der Mitglieder der Vertreterversammlung hängen in den Treppenhäusern am Infobrett aus.