Treppenhausreinigung

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte des Hauses. Auch wenn es Aufgabe der GWV-Mitglieder ist, das Treppenhaus regelmäßig zu reinigen, ist dies für ältere oder kranke Menschen oft eine körperliche Herausforderung und für die meisten Berufstätigen eine lästige Pflicht. Wir beauftragen auf Wunsch unserer Mitglieder einen Dienstleister mit der Reinigung des Treppenhauses, die einfach über die Betriebskosten abgerechnet wird.

Haben Sie Interesse?

Einfach hier das Zustimmungsdokument ausdrucken! Wenn sich alle Parteien im Haus einig sind, schicken Sie uns die von allen unterschriebene Zustimmung, und wir kümmern uns um den Rest. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nicht immer umgehend erledigt werden kann, da wir in der Regel mehrere Objekte zusammen in Auftrag gegeben, um für Sie die attraktivsten Preise zu verhandeln.

Winterdienst

Üblicherweise ist im Mietvertrag geregelt, dass sich die GWV-Mitglieder um den Winterdienst auf den Geh- und Zuwege vor dem Wohngebäude kümmern müssen. Beim GWV können Sie sich uneingeschränkt auf den Winter freuen, da wir diese anstrengende Aufgabe an unsere Dienstleister vergeben haben.