Wohngeld

Sind Sie wohngeldberechtigt?

Sind Sie wohngeldberechtigt? Seit dem 1. Januar 2023 bekommen rund zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

Hier erfahren Sie, ob Sie wohngeldberechtigt sind und was bei der Beantragung zu beachten ist.

  • Was ist Wohngeld?

    Menschen, die sich am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu ihren Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll: das Wohngeld. Wohnen wird vom Staat als Grundbedürfnis jedes Menschen anerkannt und daher unterstützt. Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den so genannten Kosten der Unterkunft, die Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe sind.

  • Wer kann Wohngeld beantragen?

    Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Transferleistungen wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.

  • Wie berechnet sich das Wohngeld?

    Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete und dem Gesamteinkommen. Als Haushaltsmitglieder zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Personen, die mit einem Wohngeldberechtigten zusammenleben. Je mehr Personen im Haushalt leben, umso höher ist die Einkommensgrenze. Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt anhand so genannter Mietenstufen. Beim Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen.

    Nutzen Sie für einen ersten Überblick die kostenlosen Online-Wohngeldrechner: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html oder www.wohngeld.org.

  • Wo erhalte ich Wohngeld?

    Wohngeld können Sie bei der Bochumer Wohngeldstelle beantragen. Weitere Infos finden Sie unter https://www.bochum.de/Amt-fuer-Soziales/Dienstleistungen-und-Infos/Wohngeld.

Wohnberechtigungsschein

Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, dürfen nur Wohnungssuchenden überlassen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie Sie einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, erhalten und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier: Wohnberechtigungsschein beantragen.

Wie Sie einen Wohnberechtigungsschein (kurz WBS) erhalten und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier: Wohnberechtigungsschein beantragen.